Jede von uns per Email bestätigte Kursbuchung gilt als verbindlich.
Kontaktieren Sie uns rechtzeitig ist evtl. noch ein Kurswechsel im Rahmen unserer freien Plätze möglich.
Die Kursgebühren werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Privatpatienten erhalten Ihre Rechnung per Post und werden mit dem Faktor 2 veranschlagt. Die Partnergebühr sowie die Anmeldegebühr bei Geburtsvorbereitung für Frauen und Rückbildungsgymnastik bleibt eine private Sonderleistung, die in der ersten Stunde in bar zu entrichten ist.
Leider können versäumte Stunden bei der gesetzlichen Kasse nicht eingereicht und müssen von Ihnen selbst nach aktueller HebGV übernommen werden.
Dabei ist es leider für uns vollkommen unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgen konnte.
Ggf. bietet die Kursleitung in Absprache Nachholstunden auf Kulanz je nach Raumkapazität an.
Nett wäre eine kurze telefonische Absage im Krankheitsfall direkt an die Kursleitung.
Grundsätzlich stehen jeder Schwangeren nur ein Kurs a 14 Zeitstunden zur Geburtsvorbereitung und ein Kurs zur Rückbildungsgymnastik a 10 Stunden laut Hebammengebührenverordnung zu. Sie können Doppelbuchungen gern auf eigene Rechnung vornehmen.
Weiteres siehe Beiblatt : „Allgemeine Vertragsbedingungen und Datenschutzerklärung“, welches Sie in der ersten Kursstunde erhalten.